Hagnauer Gemeinderat beschließt Resolution
Die Gemeinde Hagnau am Bodensee hat sich in der Vergangenheit
stets für eine leistungs- und zukunftsfähige B31 NEU eingesetzt.
Wichtige Kriterien in den Überlegungen der Gemeinde waren immer,
dass die neue Straße heutige und künftige Verkehre aufnehmen
kann, dass sie dem hohen Schwerverkehrsanteil gewachsen ist, dass
sie schwer oder nicht ersetzbare landwirtschaftliche Fläche weitgehend
bewahrt und dass sie den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes
entspricht.
Nach Bekanntwerden der Begutachtungsergebnisse des Vorplanungsprozesses
und der Entscheidung für die B1 als Vorzugstrasse
durch das Regierungspräsidium Tübingen, das Verkehrsministerium
Baden-Württemberg und das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) im April 2020, bekennt sich die Gemeinde
Hagnau am Bodensee zu diesem Ergebnis und trägt die B1 als
Grundlage für die weitere Entwurfsplanung mit. Dieses Ergebnis
des aufwändigen und fachlich fundierten mehrjährigen Planungsprozesses
unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Verbände
und Interessengruppierungen stellt auch nach Überzeugung der
Gemeinde Hagnau am Bodensee das sachgerechte Ergebnis aus der
Abwägung des Umwelt- und Naturschutzes, der Wirtschaftlichkeit,
der verkehrlichen Notwendigkeiten und auch der Interessen Betroffener
dar.
In Anbetracht der Sensibilität unserer hochwertigen Bodenseeuferlandschaft
spricht sich die Gemeinde Hagnau am Bodensee für
eine Reduzierung des Regelquerschnittes um 7 Meter auf einen
sogenannten RQ21 aus, konkret bedeutet dies eine zweibahnige,
vierstreifige Straße ohne Standstreifen. Dies wird der notwendigen
Leistungsfähigkeit, der Verkehrssicherheit, der Bündelungsfunktion
der neuen Straße und der maximalen Entlastung der B31alt gerecht
und trägt überdies einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung
des Flächenverbrauchs bei. Nach dem Rückbau und der Änderung
der Klassifizierung der B31alt bietet diese sehr gute Möglichkeiten,
im Rahmen der Mobilitätswende den zunehmenden Fahrrad- und
öffentlichen Nahverkehr aufzunehmen.
Darüber hinaus fordert die Gemeinde Hagnau am Bodensee eine
optimierte Trassenführung und optimierten Lärmschutz im Norden
Hagnau; die bestmögliche Bearbeitung der Natur- und Artenschutzmaßnahmen
im Weingartner Wald; den fairen und zeitnahen Ausgleich
der betroffenen Flächeninhaber in Absprache mit diesen und
ohne großflächige Flurneuordnung. Die Gemeinde erwartet, dass
der bislang durchgeführte Dialogprozess im weiteren Verfahren
fortgesetzt wird und darüber hinaus alle Betroffenen in Gesprächen
mit den Planern frühzeitig in den weiteren Planungsprozess eingebunden
werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Hagnau am Bodensee hat dieser
Resolution in seiner Sitzung am 21.07.2020 einstimmig zugestimmt.